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Lexikon - Alles rund um den Tank!



Energieeinsparverordnung

Die EnEV (Energieeinsparverordnung) wurde am 16.11.2001 beschlossen und am 21.11.2001 im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie trat am 01.02.2002 in Kraft. Gleichzeitig traten die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung außer Kraft.

Neubauten:
Gegenüber der alten Wärmeschutzverordnung soll mit der EnEV der Energiebedarf von Neubauten um bis zu 30 % verringert werden. Die bisherigen Niedrigenergiehäuser werden zum allgemeinen Standard.
Nachrüstpflicht:
Erstmalig gibt es in dieser Verordnung auch Nachrüstpflichten im baulichen Bereich: Die Modernisierung bestehender Heizungsanlagen wird Pflicht. Heizkessel, die vor dem 1.Oktober 1978 in Betrieb gegangen sind, müssen laut § 9 (1) zum 31. Dezember 2006 ausser Betrieb genommen werden. Brenner, die nach dem 01. November 1996 erneuert wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2008 ausser Betrieb genommen werden. Das gilt nicht für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwert-Kessel. Auch müssen Heizungsrohre und Verteilungen geeignete Wärmedämmungen aufweisen.
Wartung/Instandhaltung:
Die Wartung und Instandhaltung von u. a. Heizung; Tankanlagen und Warmwasserbereitung durch Fachkundige wird Pflicht.

Quellen:
1. Rudolf Schlatterer - Tankrevision + Tankschutz von Heizölverbraucheranlagen
2. IWO e.V.

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