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Was wird bei einer Tankreinigung überprüft? - Auffangraum

Einwandige Tanks im Kellerraum müssen in einem Auffangraum stehen.
Tanks mit Leckschutzauskleidung (Innenhülle) und Leckage Überwachung brauchen keinen Auffangraum.
Der Auffangraum muss im Schadensfall ausgelaufenes Heizöl zurückhalten, sodass es nicht durch die Gebäudewand
nach außen ins Erdreich dringt. Er muss ausreichend groß und absolut dicht sein.

- Hier der Hinweis, dass einige Versicherer einer Innenhülle ablehnend gegenüberstehen -

Das hat Gründe, der Einbau einer Innenhülle schützt den Behälter nicht gegen Korrosion von außen. Rostet der Behälter nach dem Hülleneinbau von außen durch, wird das Vakuum im Tank zerstört. Unter umständen fällt die im Tank befindliche Blase ein und muss erneuert werden.

Kommt es zum Austritt von Heizöl, denken Sie u.a. nur an nein banales Überfüllen, wird es zu hohen Folgekosten kommen trotz der Innenhülle.

Größe des Auffangraumes = Tankvolumen gemäß Tankschild
Höhe des Auffangraumes = Tankvolumen geteilt durch Raumfläche (z. B. 6m²: 8m² = 0,75 m)


Dichtigkeit des Auffangraumes:

  • Keine Risse in den Raumwänden und im Raumboden (auch nicht geringfügige);
    Schwachstellen sind oft Raumecken und die Wandanschlüsse der halbhohen Aufmauerung.
    Risse dürfen nicht mit elastischen Dichtungsmitteln aus dem Sanitärbereich (Silikon u. ä.) verschlossen werden (nicht heizölbeständig), sondern nur mit mineralischen Baustoffen (Zement).

  • Innerhalb der notwendigen Höhe des Auffangraumes müssen die Wand und der Boden mit einer heizölbeständigen Beschichtung versehen sein. Die Beschichtung darf nicht beschädigt sein (keine Blasen und Ablösungen).

  • Durch die beschichtete Wand dürfen keine Rohre, Kabel o. ä. hindurchgeführt werden, auch nicht, wenn die Durchführungen vermeintlich dicht sind.

  • Im Auffangraum (und auf dem Tank) dürfen keine Gegenstände abgestellt sein.
    Zugänglichkeit innerhalb des Auffangraumes. Gefordert sind 40 cm Abstand zwischen Tank und Auffangraumwand, und zwar:

1. Bei Einzeltanks rundum (Drei Seiten begehbar, eine Seite einsehbar wird in der Regel akzeptiert).
2. Bei Batterietanks an zwei zugänglichen Seiten.

Quelle: IWO e.V.
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