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Pflichten des Betreibers - Meldepflicht

Oberirdische Heizöllageranlagen ab einem Lagervolumen von mehr als 1.000 Liter sowie alle Erdtanks sind vor Einbau des Tanks von Ihnen der Wasserbehörde Ihres Landkreises / Ihrer kreisfreien Stadt anzuzeigen, d.h. anzumelden. Dort können Sie auch erfahren, ob der Lagerort in einem Wasserschutzgebiet liegt. Ab einem Lagervolumen von mehr als 5.000 Liter ist darüber hinaus eine Baugenehmigung erforderlich. Formulare und Merkblätter erhalten Sie bei Ihrer Wasserbehörde.
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